Mofa (ab 15 Jahren) Zweirädrige Krafträder bis 50 ccm und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 25 Km/h !!! wichtige Info !!!
AM
- Moped (ab
15 Jahren) ZWEIRÄDRIGE
KLEINKRAFTRÄDER bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
von max.45 Km/h.
Ausnahme
Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer bbH von 60 Kn/h, bis
zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind und
eine entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis oder
Einzelbetriebserlaubnis haben |
A1 – Krafträder bis 125 ccm (ab 16 Jahren) (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. !!! wichtige Info !!!
B 196 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung) Neu !! B196 Fahrerschulung, (Krafträder der Klasse A1) !!! wichtige Info !!! Voraussetzung min. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B 4 Doppelstunden Theorie und 5 Doppelstunden Praxis, keine Prüfung
Grundfahraufgaben
nach Fev Anlage 3 Nummer 17.2
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A 2 – Krafträder Leistungsbeschränkt bis 35 KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. !!! wichtige Info !!! |
A
–
Krafträder
(auch
mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm³
und einer bbH von mehr
als 45 km/h. |
B – PKW (Fahrzeuge bis 3,5 t) (ab 18 Jahren) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
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B Automatik – wie B aber mit automatischer Kraftübertragung |
begleitetes Fahren mit 17 –wie B aber ab 17 Jahre !!! wichtige Info !!! |
B 96 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung) - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer
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BE (nur praktische Prüfung) – Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelauflieger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg |
C1 – Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t C1E – wie C1, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg (Kombination max. 12 t) und Zugfahrzeuge der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGG) mit einem Anhänger über 3,5 t zGG. (Kombination max. 12 t) |
C – Fahrzeuge über 3,5 t CE – wie C, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg sowie Sattelzüge |
ASF - Aufbauseminare (behördlich angeordneter Aufbaukurs gem. § 2 STVG (nach Auffälligkeiten während der Probezeit) Achtung !!! Fristen beachten !!!
FES - Fahreignungsseminare (behördlich angeratener freiwilliger Kurs bei Punkten in Flensburg) |
NEU: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (Staplerfahrer, Staplerschein)