Mofa (ab 15 Jahren) Zweirädrige Krafträder bis 50 ccm und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 25 Km/h  !!! wichtige Info  !!!

AM - Moped (ab 15 Jahren) ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von max.45 Km/h.   Ausnahme Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer bbH von 60 Kn/h, bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind und eine entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis haben
(Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE   
!!! wichtige Info  !!!

 

A1 – Krafträder bis 125 ccm (ab 16 Jahren) (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW !!! wichtige Info  !!!

B 196 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung)

Neu !! B196 Fahrerschulung, (Krafträder der Klasse A1)  !!! wichtige Info  !!!

Voraussetzung min. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

4 Doppelstunden Theorie und 5 Doppelstunden Praxis, keine Prüfung

Grundfahraufgaben nach Fev Anlage 3 Nummer 17.2
bestehend aus:
 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
 Ausweichen ohne Abbremsen
 Ausweichen nach Abbremsen
 Slalom
 Langer Slalom
 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
 Stop and Go
 Kreisfahrt


sowie nach Anlage 4 Nummer 1 und Nummer 2
 Fahrten Überland
 Fahrten auf der Autobahn oder autobahnähnlicher Kraftfahrstraße

 

A 2Krafträder Leistungsbeschränkt bis 35 KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.  !!! wichtige Info  !!!

 

A Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr als 15 kW. 
!!! wichtige Info  !!!

 

BPKW (Fahrzeuge bis 3,5 t) (ab 18 Jahren)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

B Automatikwie B aber mit automatischer Kraftübertragung   

 

begleitetes Fahren mit 17 wie B aber ab 17 Jahre !!! wichtige Info  !!!

 

B 96 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung) - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

 

BE (nur praktische Prüfung) – Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelauflieger

mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

 

C1Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t     C1Ewie C1, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg (Kombination max. 12 t) und 

 Zugfahrzeuge der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGG) mit einem Anhänger über 3,5 t zGG. (Kombination max. 12 t)

 

CFahrzeuge über 3,5 t     CEwie C, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg sowie Sattelzüge

 

ASF - Aufbauseminare 

(behördlich angeordneter Aufbaukurs gem. § 2 STVG  (nach Auffälligkeiten während der Probezeit) Achtung !!! Fristen beachten !!!

 

FES - Fahreignungsseminare 

(behördlich angeratener freiwilliger Kurs bei Punkten in Flensburg)

 NEU: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (Staplerfahrer, Staplerschein)